Allgemeine Geschäftsbedingungen 21.04.2026

Allgemeine Vertragsbedingungen des Sachverständigenbüro Christoph Becker
Version vom 21.04.2026

Inhalt

1.        Geltungsbereich

2.        Vertragsschluss

3.        Widerrufsrecht

4.        Vertragsinhalt

5.        Mitwirkung des Kunden

6.        Haftung

7.        Zahlungsziel und Rechnungsstellung

8.        Schlussbestimmungen

 

  1. Geltungsbereich
    1. Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sie gelten in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version.
    2. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

  1. Vertragsschluss
    1. Angebote des Anbieters gelten stets nur für eine Leistung in dem festgeschriebenen Umfang. 
    2. Nicht als verbindlich gekennzeichnete Offerten des Anbieters sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum) an den Kunden zu verstehen. Der Kunde macht dem Anbieter ein Angebot. Dieses Angebot kann der Anbieter innerhalb von 14 Tagen ab Zugang annehmen. Die Annahme kann durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Dienstleistung erfolgen.


 

 

  1. Widerrufsrecht
    1. Sofern der Kunde den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, steht ihm grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag nach folgender Maßgabe zu widerrufen:
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde zugestimmt hat, dass die Vertragsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll und der Anbieter den Vertrag erfüllt hat, § 356 Abs. 4 Nr. 2.
    1. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter (Sachverständigenbüro Christoph Becker, Ahornstraße 47/1, 69469 Weinheim, kontakt@becker-svbuero.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
    2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
    3. Folgen des wirksamen Widerrufs

Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat er Anbieter ihm alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet er Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Vertragsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat der Kunde Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen an den Anbieter zu leisten, § 357a Abs. 2 BGB.


 

 

  1. Muster-Widerrufsformular

(Zum Widerruf dieses Vertrages kann der Kunde das folgende Formular ausfüllen und an Fußbusiness senden)

An:

Sachverständigenbüro Christoph Becker

Ahornstraße 47/1

69469 Weinheim

kontakt@becker-svbuero.de

 

Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag mit der Auftrags-, Bestell- oder Rechnungsnummer: __________________

bestellt/erhalten am: _______________

Name des Verbrauchers: ___________________

Anschrift des Verbrauchers: ___________________

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

Datum: ________________

 

  1. Vertragsinhalt
    1. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, umfasst ein Angebot stets nur eine Leistung in dem festgelegten Umfang. Der Umfang ergibt sich mangels anderweitiger Vereinbarung aus der gutachterlichen Fragestellung. Änderungen und Erweiterungen des Prüfumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.
    2. Der Kunde erhält nach der Leistung einen Bericht nach Vorlage des Anbieters. Prüfungen nach VdS SK 3602 werden gemäß der Vorlage des VdS in einem Befundschein nach VdS 2229 dokumentiert. Auskünfte während oder unmittelbar nach der Leistung muss der Anbieter nicht erteilen.
    3. Vom Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretende Mehraufwendungen (wiederholte Anfahrt, zuvor nicht absehbarer Erhöhung des Prüfungsaufwandes, Verzögerungen wie etwa Nichtantreffen der Ansprechpartner beim vereinbarten Termin/unzureichender Zugang zu Anlagenteilen oder Räumen/Wartezeiten/Sicherheitsein- oder - unterweisungen/Gesundheitstests oder -prüfungen etc.) sind nicht Bestandteil eines (Pauschal-)Angebotes und dem Anbieter zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Anbieters bzw. – soweit einschlägig – nach den Konditionen des geschlossenen Vertrages.


 

 

  1. Vergütungspflichtige Nachprüfungen nach Ziff. 4.3. sind auch solche, die wegen festgestellter Mängel notwendig werden.
  2. Mehraufwände durch vom Kunden gewünschte Kommunikation mit Dritten ist ebenfalls gesondert zu vergüten.
  3. Die Mangelfreiheit einer Anlage, die Herstellung der Mangelfreiheit, die (Teil-) Installation von Anlagen oder -teilen ist nicht Bestandteil des Vertrages.
  4. Abdeckungen vor Stromschienen oder Verteilungen aus Metall werden aus Arbeitsschutzgründen nicht vom Anbieter entfernt. Sofern diese nicht vom Kunden bzw. einer Begleitperson entfernt werden, sind betroffene (abgedeckte) Anlagenteile vom Prüfungsumfang ausgenommen.
  5. Der Anbieter führt ausschließlich Begutachtungs-, Prüfungs- und Beratungsleistungen durch. Vollumfängliche Planungsleistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
  6. Prüfberichte, Gutachten und Stellungnahmen enthalten ggf. Anmerkungen zur Mängelbeseitigung sowie Vorschläge zur Erfüllung von technischen und normativen Anforderungen. Diese Anmerkungen stellen lediglich eine Möglichkeit dar, Mängel abzustellen bzw. Anforderungen umzusetzen. Es handelt sich bei den Anmerkungen zu Mängelbeseitigungen und Umsetzung von Anforderungen nicht zwingend um die wirtschaftlichsten Lösungen. Sie ersetzen auch grundsätzlich keine ordentliche Planung. Ergebnisse basieren u.a. auf den Angaben des Kunden bzw. den bereitgestellten Informationen und Unterlagen.

 

  1. Mitwirkung des Kunden
    1. Der Kunde erteilt mit der Beauftragung dem Anbieter die Erlaubnis zur Durchführung der Prüfung / Begutachtung der elektrischen Anlage innerhalb des beauftragten Prüfungsumfanges.
    2. Der Kunde stellt den ungehinderten und verkehrssicheren Zugang zur Anlage zu einem verabredeten Termin montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr sicher. Dies schließt bei Anlagen mit gesonderten Zugriffsberechtigungen das Vorhandensein notwendige Freigaben (Schlüssel/Codes/RFID-Chips/Passwörter oder andere Freigabesysteme) ein.
    3. Dem Anbieter bzw. dessen Mitarbeitern ist während der Prüfung/Begutachtung eine orts- und anlagenkundige Person zur Seite zu stellen (Begleitperson). Die Begleitperson muss mit der Bedienung der Anlage vom Betreiber befähigt und für fachtechnische Eingriffe, darunter für Schalthandlungen, autorisiert sein. Während der Prüfung/Begutachtung übernimmt die vom Kunden bereitgestellte Begleitperson die Arbeitsverantwortung gemäß DIN VDE 0105 - 100 Abs. 3.2.3.
    4. Der Kunde stellt die Betriebsbereitschaft der (elektrischen) Anlage und der zu betretenden Räume sicher.
    5. Der sichere Zugang zu Dächern, Emporen, Bühnen und höher gelegenen Anlagenteilen etc. obliegt dem Kunden. Arbeitsbühnen, Gerüste, Leitern und Tritte werden nur durch den Anbieter und dessen Mitarbeiter verwendet, sofern sich diese im ordnungsgemäßen Zustand befinden. Ein ordnungsgemäße Zustand liegt vor, wenn die genannten Arbeitsmittel über Prüfaufkleber verfügen und augenscheinlich keine Mängel aufweisen. Gerüste ohne Freigabeschein werden vom Anbieter und dessen Mitarbeitern nicht betreten. Der Kunde stellt erforderlichenfalls die notwendigen Hilfsmittel wie z.B. Leitern, Gerüste, Gurte etc. zur Verfügung. Über die Erfordernis von persönlicher Schutzausrüstung und zusätzliche Maßnahmen hat der Kunde den Anbieter spätestens mit Auftragserteilung schriftlich zu informieren.
    6. Der Kunde sorgt für die Möglichkeit, die Begutachtung in einem zusammenhängenden Zeitraum durchzuführen. Für die Begutachtung/Prüfung einschließlich Durchführung von Messungen und/oder Erprobungen ohne zeitliche Einschränkung.
    7. Soweit im Prüfungsumfang Ladepunkte für Elektrofahrzeuge („Wallboxen“) enthalten sind, ist eine Pkw-Erkennung während der Prüfung zu deaktivieren, da andernfalls keine vollumfänglichen Erprobungen und Messungen durchgeführt werden können.
    8. Zum Zeitpunkt der Prüfung/Begutachtung stellt der Kunde dem Anbieter die notwendigen Unterlagen beim vereinbarten Termin vor Ort bereit. Auf Wunsch des Anbieters übersendet der Kunde die Unterlagen (als Scan/Kopie) im Nachgang.
    9. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der die Korrespondenz mit dem Anbieter sicherstellt, Unterlagen und Dokumente empfängt und übermittelt, Auskünfte erteilen und Rückfragen beantworten kann oder sicherstellt. Vom Kunden gewünschte Kommunikation mit Dritten, setzt eine schriftliche Genehmigung des Kunden voraus. Auf Ziff. 3.5. wird hingewiesen.

 


 

 

  1. Haftung
    1. Der Anbieter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet bei fahrlässiger Verletzung seiner wesentlichen Vertragspflichten, also solchen Pflichten, die für die Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind (Kardinalspflichten) bis zu einer Schadenssumme von 500.000 EUR (je Versicherungsfall) für Sach- und Vermögensschäden. Über diese Summe unterhält der Anbieter auch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
    2. Der Kunde bestätigt die Angemessenheit der in Ziff. 6.1. genannten Höchstsumme. Andernfalls macht der Kunde den Anbieter schriftlich auf ein höheres Haftungsrisiko aufmerksam. In diesem Fall obliegt es dem Anbieter, ein höheres Risiko im Einzelfall auf Kosten des Kunden zu versichern oder den Auftrag abzulehnen.
    3. Der Anbieter haften nicht für falsche Begutachtungs- und/oder Prüfungsergebnisse, die aus falschen oder unvollständigen Angaben der vom Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen bereitgestellten Unterlagen und Angaben (Datenblätter, Betreiberkonzepte, Anlagendokumentationen, Berechnungen, Auskünfte etc.) resultieren. Dies gilt insbesondere bei Stellungnahmen zu Sachverhalten ohne Besichtigungstermin vor Ort.
    4. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
    5. Die Einschränkungen der Ziff. 5.1. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


 

 

  1. Zahlungsziel und Rechnungsstellung
    1. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, es sei denn, der Anbieter gewährt ausdrücklich ein längeres Zahlungsziel.
    2. Übersteigt die Auftragssumme 2.000 € (brutto) oder erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen, behält sich der Anbieter vor, Zwischenrechnungen zu stellen.
    3. Abweichende Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind bei Auftragseingang schriftlich vom Kunden mitzuteilen. Für nachträgliche Änderungen der Rechnungsempfänger und/oder nachträgliche zusätzliche Angaben in der Rechnung wird eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 45 € fällig.
    4. Erfolgt die Beauftragung durch mehrere Kunden, haften diese für die Auftragssumme gegenüber dem Anbieter gesamtschuldnerisch. Die Kunden teilen hierzu dem Anbieter eine Rechnungsadresse sowie einen Ansprechpartner bei Beauftragung schriftlich mit.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. Nebenabreden, Vertragsänderungen und Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages werden vom Anbieter stets wenigstens in Textform erklärt bzw. bestätigt.
    2. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
    3. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Weinheim an der Bergstraße. Diese Regelung schließt nicht aus, dass der Anbieter nach seiner Wahl den Kunden an dessen Sitz oder dem Sitz einer Niederlassung des Kunden gerichtlich in Anspruch nehmen kann.
    4. Sollten eine oder mehrere der hier aufgestellten Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Bestimmung ein Teil wirksam und der andere Teil unwirksam ist. An die Stelle der jeweils unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung

 

AGBs zum Download hier

 

Impressum

Verantwortlich:

Sachverständigenbüro Christoph Becker


 Kontakt:

Christoph Wegner-Becker

Ahornstraße 47/1

69469 Weinheim

Telefon Mobil: 0176 84489372

Telefon Festnetz: 06201 2659957

E-Mail: kontakt@becker-svbuero.de

USt-IdNr. : DE367219664

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